Ermittlung der auslösenden Faktoren gemäß §15 und § 16 KVAV
Es besteht Einigkeit darüber, dass die Formulierungen der KVAV hinsichtlich der Ermittlung der auslösenden Faktoren Unklarheiten beinhalten.
Beispielhaft seien erwähnt die Berücksichtigung von Leistungsänderungen im auslösenden Faktor „Schaden“ sowie die Berechnung des auslösenden Faktors „Sterblichkeit“ bei Verwendung anderer als der von der BaFin veröffentlichten Sterbetafeln.
Thema Behandlung der Gematik-Kosten
Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. beabsichtigt, Gesellschafteranteile an der „gematik“ GmbH vom GKV-Spitzenverband zu erwerben. Im Zuge dessen wurde zwischen dem PKV-Verband und dem GKV-Spitzenverband vereinbart, dass sich der PKV-Verband an den Kosten beteiligt. Im Folgenden ging es um die Zuordnung der „gematik“-Kosten auf einzelne Aufwandspositionen der RechVersV bzw. auf die Rechnungsgrundlage "Kopfschäden".