per WebEx (1000 - 1200 Uhr) (nur zum internen Gebrauch!)
BaFin-Teilnehmer: Herr Dr. Schaumlöffel, Herr Schedel, Frau Dickopf, Frau Fischer, Herr Künzler, Herr Ogrowsky, Herr Dr. Schwarz, Herr Wendling
VuT-Teilnehmer: Herr Richter, Herr Dr. Heinemann und Herr Rudolph
Herr Dr. Schaumlöffel begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass Beitragsanpassungen inzwischen in den Fokus öffentlicher Wahrnehmung geraten seien. Es stellten sich nun die Fragen, wie gut das System sei und ob es gelinge, die Stärken des Systems nach außen zu tragen.
Das anschließende Gespräch orientiert sich an den vorher vereinbarten Themen.
1. Konzept zur Etablierung einer erweiterten Unabhängigkeitsprüfung der mathematischen Treuhänder
Das Konzept ist im Vorfeld als Diskussionsgrundlage an alle Gesprächsteilnehmer versandt worden. Es ist der Gesprächsnotiz als Anlage 1 beigefügt.
Herr Schedel beschreibt die Motivation. Im Lichte der Wirecard-Affäre suche die BaFin sensible Bereiche, bei denen sich eine genauere Betrachtung lohnen könnte. Er erinnert an die kleine Anfrage der Grünen, die zeige, dass die Institution der Treuhänder noch immer auf der politischen Agenda sei.
Die Frage nach der Meinung der Treuhänder zu dem vorliegenden Konzept verbindet er mit den folgenden Aspekten:
1. Was hätte die Treuhändervereinigung vorgeschlagen, um die Unabhängigkeit der handelnden Treuhänder zu stärken?
2. Was halten die Treuhänder von der praktischen Umsetzung dieses Konzepts?
3. Wie sind die weiteren Maßnahmen?
Zu 1.
Herr Richter bedankt sich für die frühzeitige Einbindung der Treuhänder in die Überlegungen zu dem Konzept. Hierdurch wurde eine Diskussion innerhalb der VuT ermöglicht, die zu der schriftlichen Stellungnahme der VuT zu den Erstentwürfen der BaFin geführt habe. Hierbei sei schon deutlich geworden, dass die Mitglieder der VuT die Rotation als geeignete Maßnahme ansehen, um die Unabhängigkeit der Treuhänder zu stärken.
Zu 2.
a. Einleitend fragt Herr Dr. Heinemann nach der rechtlichen Grundlage für das Konzept. Die Bestimmungen des VAG sähen seines Erachtens nur die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen vor. Eine direkte Beziehung zu den Treuhändern, wie sie insbesondere durch die vis-á-vis-Gespräche angedacht ist, sei für ihn nicht offensichtlich. Allenfalls könnte die Missbrauchsaufsicht nach § 298 VAG eine Grundlage liefern. Einen Missbrauch erkenne er jedoch nicht.
Herr Schedel weist darauf hin, dass eine langjährige Treuhändertätigkeit für ein Unternehmen die Unabhängigkeit des Treuhänders tangieren könnte. Bei Wirtschaftsprüfern gäbe es eine explizite gesetzliche Regelung zu diesem Aspekt. Diese sei zwar nicht 1:1 auf die Treuhändertätigkeit übertragbar. Das Amtsgericht Potsdam habe jedoch ein Urteil erlassen, nach dem der Zeitraum der Tätigkeit und die Höhe der Vergütung durchaus valide Aspekte sein können.
Herr Schedel bekräftigt, dass eine materielle Aufsicht der Treuhänder durch die BaFin nicht eingerichtet werden soll. Insofern könnte auch, wie von Herrn Dr. Heinemann angeregt, die Teilnahme an den vis-á-vis-Gespräche als freiwillige Selbstverpflichtung der Treuhänder angesehen werden.
Herr Ogrowsky weist auf die Bestimmungen des § 157 Abs. 2 VAG hin. Herr Schedel vertieft diesen Aspekt. Die BaFin habe hiernach auch im Zeitraum nach der Bestellung die Verpflichtung, bei Vorliegen neuer Informationen den Gesichtspunkt der Unabhängigkeit zu bewerten. Die BaFin müsse dabei nicht auf ihr zufällig zugetragene Informationen warten, sondern sie könne auch aktiv in die Informationsbeschaffung einsteigen. Dies solle durch das vorliegende Konzept erreicht werden.
Herr Dr. Schaumlöffel ergänzt auf Nachfrage, dass für die laufenden Unabhängigkeitsprüfungen durch die BaFin untergesetzliche Lösungen erarbeitet werden sollen. Bei einem funktionierenden Konzept könne so nach außen dokumentiert werden, dass es bei den bestehenden Treuhänderverhältnissen keine Probleme hinsichtlich der Unabhängigkeit gebe. Sollte eine gesetzliche Regelung erforderlich werden, könnte dies für die Treuhänder mit stärkeren Einschränkungen verbunden sein.
b. Herr Dr. Heinemann fragt, ob eine Erweiterung des Konzepts auf die juristischen Treuhänder möglich sei. Herr Schedel bekräftigt, dass dies derzeit nicht von der BaFin angedacht sei.
c. Herr Richter fragt, ob sich durch dieses Konzept Überlegungen, Institutionen oder deren abhängig Beschäftigte als Treuhänder zuzulassen, erledigt hätten. Herr Schedel bestätigt, dass es ohne eine gesetzliche Regelung beispielsweise Wirtschaftsprüfer als Treuhänder nicht geben werde.
d. Im Konzept wird dargestellt, dass Informationen zu den Einkünften oder auch zu den freiwilligen Angaben über Vermögensverhältnisse nicht an die Öffentlichkeit geraten sollen. Herr Richter erinnert an einen ähnlich gelagerten Fall, in dem in einer Gerichtsverhandlung Verschwiegenheit über das Treuhänderhonorar vereinbart wurde, und der betreffende Treuhänder kurze Zeit später zutreffende Angaben über das Honorar in der Presse finden konnte. Er frage deshalb, wie die Vertraulichkeit der finanziellen Informationen gewahrt werden kann.
Herr Schedel verdeutlicht, dass dieses Thema auch von der BaFin als höchst sensibel angesehen werde. Für die BaFin stelle sich die Frage, welche Informationen überhaupt erhoben werden dürften. Dadurch ergebe sich die Beschränkung, nur Zahlungen der einzelnen Versicherungsunter- nehmen an den jeweiligen Treuhänder abzufragen. Diese Angaben würden in der BaFin so vorgehalten, dass sie nur innerhalb des Referats einsehbar seien. Man könne 100% sicher sein, dass diese Informationen nicht von Dritten eingesehen werden können.
Beim freiwilligen Vortrag von Treuhändern über sonstige Einkünfte und Vermögensverhältnisse würden letztlich nicht belegte Zahlen genannt werden. Die BaFin würde diese Angaben abstrakt ohne Zahlen dokumentieren. Diese Informationen seien für Dritte ebenfalls nicht einsehbar.
Herr Dr. Schaumlöffel ergänzt, dass auch die Versicherungsunternehmen keine Informationen zu den Gesamteinkünften und den Vermögensverhältnissen ihres Treuhänders von der BaFin erhalten würden.
e. Herr Rudolph fragt nach objektiven Kriterien bei der Einbeziehung der Vermögensverhältnisse in die Unabhängigkeitsprüfung. Herr Schedel möchte in diesem Zusammenhang den Einzelfall betrachten. Bei der Bewertung müssten individuelle Gegebenheiten wie z.B. das erreichte Alter einbezogen werden. Herr Rudolph bestätigt, dass er unabhängig von der Frage nach den Kriterien zusätzliche freiwillige Angaben zu finanziellen Aspekten stets für sinnvoll halte, da die alleinige Fokussierung auf die Einkünfte aus der Treuhändertätigkeit ein falsches Bild vermitteln könnte.
f. Herr Richter verweist auf die Erweiterung des Erklärungsumfangs bei Bestellung. Der in Aussicht genommene Treuhänder solle künftig eine Erklärung zur finanziellen Unabhängigkeit abgeben. Herr Rudolph hatte kürzlich in seiner Erklärung einen Passus aufgenommen, dass er auch ohne die Einkünfte aus dem fraglichen Mandat seinen gewohnten Lebensstil aufrechterhalten kann. Eine solche Erklärung könnte einem neu einsteigenden, jungen Treuhänder eventuell schwerfallen.
Herrn Schedel ist sich dieser Problematik bewusst. Es solle kein System entwickelt werden, dass für möglichen Treuhändernachwuchs unüberwindbare Barrieren schaffe. Die Prüfung der finanziellen Unabhängigkeit solle sich schwerpunktmäßig auf die zeitliche Begrenzung des Mandats auf fünf Jahre zuzüglich der gewährten Einarbeitungszeit von zwei Jahren auswirken. So solle grundsätzlich auch bei Nichterfüllung aller Kriterien eine Treuhändertätigkeit über sieben Jahre für neu einsteigende Treuhänder möglich sein.
Zu 3.
a. Herr Richter fragt nach dem Beginn der Einkünfteabfrage. Herr Schedel werde noch in diesem Jahr bei den Unternehmen Auskünfte über die Zahlungen an die Treuhänder während der Jahre 2016 bis 2020 erheben.
Herr Richter weist auf die Kündigungsfristen in den Treuhänderverträgen hin. Es dürfte im Regelfall davon auszugehen sein, dass ein Treuhänderverhältnis nicht vor Ende 2022 vertrags- gemäß gekündigt werden kann. Herr Schedel bestätigt den Grundsatz „pacta sunt servanda“. Die Mitarbeiter der BaFin beabsichtigten, die Abläufe mit Augenmaß zu handhaben.
b. Auf Nachfrage von Herrn Wendling wird der geeignete Zeitpunkt für die jährliche Einkünfte- abfrage diskutiert. Herr Richter berichtet, dass die Liquidationsschemata der Treuhänder durchaus sehr unterschiedlich sein können. Es gebe die laufende monatliche Rechnungstellung für die geleisteten Arbeiten. Ein anderes Modell sei eine vorgangsbezogene Rechnungstellung nach erfolgter Zustimmung; dies könnte sogar zu einer nur einmaligen Rechnung über sämtliche Vorgänge innerhalb eines Jahres führen. Herr Rudolph gibt zu bedenken, dass das Modell der einmaligen Rechnung an den Anpassungstermin geknüpft sei. Dies sei nicht notwendigerweise immer der 01.01. eines Jahres.
Herr Wendling fragt, ob Treuhänderliquidationen eventuell auch fixe Komponenten beinhalten und wie diese ggf. gehandhabt werden. Aus eigener Erfahrung berichtet Herr Rudolph, dass er in der Regel aus Unabhängigkeitserwägungen früher bestehende Fixkomponenten aus seinen Verträgen entfernt hat. Auch Herr Richter verneint das für seine Verträge mit den Versicherungsunternehmen.
c. Herr Schedel möchte Anfang des Jahres 2022 mit den vis-á-vis-Gesprächen starten. Es solle, beginnend mit Herrn Richter, mit jedem Treuhänder ein Einzelgespräch geführt werden. Angesichts der aktuellen Corona-Situation sei hierfür jeweils eine Videokonferenz angedacht. Es ließe sich so eher eine persönliche Gesprächsebene herstellen als nur am Telefon.
d. Nach Herrn Schedel soll der Inhalt der vis-á-vis-Gespräche durch einen strukturierten Fragebogen vorgegeben sein. Über den Fragebogen würden die Treuhänder vorab informiert.
Geplant sei auch, nach den persönlichen Zielen der einzelnen Treuhänder zu fragen. Interessant sei z.B., wann ein Übergang in den Ruhestand geplant sei. Diese Information ermögliche es Mitarbeitern der BaFin frühzeitig, mögliche Engpässe am Treuhändermarkt zu identifizieren.
Die Erkenntnisse aus den Einzelgesprächen wären dann ein regelmäßiges Thema für die fortzuführenden Gespräche von Mitarbeitern der BaFin und dem Vorstand der Treuhändervereinigung.
Herr Richter bekräftigt, dass diese Erkenntnisse auch für die Gespräche innerhalb der VuT hilfreich seien.
Zusammenfassend stellt Herr Schedel fest, dass die Aktivitäten der BaFin Handlungsbedarf bei einzelnen Treuhändermandaten aufdecken könnten. Er gehe jedoch davon aus, dass in der Regel die Unternehmen und die Treuhänder bereits jetzt Fragen nach der Unabhängigkeit so im Blick haben, dass für Maßnahmen der BaFin kein Bedarf bestehe.
2. Strukturierte Metadaten für digitale Einreichungen der KVU
Erste Überlegungen sind im Vorfeld als Diskussionsgrundlage an alle Gesprächsteilnehmer versandt worden. Sie sind der Gesprächsnotiz als Anlage 2 beigefügt.
Herr Dr. Schwarz erklärt die Motivation der von der BaFin geplanten Datenerhebung. Inzwischen gebe es bei den Unternehmen eine Vielzahl von Vorgängen. Den Überblick darüber zu behalten, werde zunehmend schwerer. Durch die Erhebung der Metadaten sollten die Vorgänge effizienter strukturiert werden. Ziel der BaFin sei es, ein System zu schaffen, dass die Möglichkeit biete, mit geeigneten Datenbankabfragen vollständige Informationen zu extrahieren.
Herr Schedel ergänzt, dass die Metadaten durchaus auch als Hilfestellung für die Treuhänder gedacht seien. Herr Richter sieht in den Metadaten jedoch keine zusätzlichen Informationen für die Treuhändertätigkeit. Seiner Ansicht nach müsste ein Treuhänder ohnehin Kenntnis über die zu erhebenden Informationen haben. Zudem müsste er auch wissen, wo diese Informationen in den Technischen Berechnungsgrundlagen zu finden sind.
Gleichwohl haben die anwesenden Treuhänder den Entwurf der Metadaten durchgesehen. Herr Rudolph trägt aufgefallene Einzelaspekte stichwortartig vor:
Das Merkmal „Substitutiv (J/N)“ sei in der Praxis nicht immer eindeutig. Eventuell biete sich an, stattdessen abzufragen, ob zu diesem Tarif ein gesetzlicher Zuschlag erhoben wird, aber ob Zuschläge für den Standardtarif oder den Basistarif eingerechnet werden.
Die vertraglich vereinbarte BRE bei Leistungsfreiheit habe eine inhaltliche Nähe zum tariflichen Selbstbehalt. Es biete sich daher an, Informationen zu BRE und Selbstbehalt im gleichen Abfragebereich zu erheben.
Als Merkposten sei die Frage gestellt, ob die Erhebung des Merkmals „Verhaltensboni“ tatsächlich zweckdienlich sei.
Neben dem Jahr der Tarifeinführung könnte auch das Jahr der Schließung für echte Neuzugänge von Bedeutung sein. Diese Information sei erforderlich dafür, welche Tarifvarianten (alte Welt, neue Welt, Unisex) vorzuhalten sind.
Bei der Abfrage von „Sigma, Gamma, weitere Zuschläge …“ sei zu beachten, dass die Zuschläge nach Tarifausprägung differenziert sein können. So seien für die Einzelversicherung, für die Gruppenversicherung (diese eventuell sogar auch wieder in verschiedenen Ausprägungen), für die Mitarbeiterversicherung, für Sammelinkasso, für die GKV-Kooperationsversicherung etc. durchaus unterschiedliche Ansätze denkbar.
Um die Übersichtlichkeit zu wahren, könnte überlegt werden, nur die Existenz weiterer Tarifausprägungen abzufragen.
Es erscheine fraglich, ob Daten abgefragt werden können, die von den Unternehmen nicht standardmäßig berechnet werden müssen. So gebe es durch die KVAV keine rechtliche Verpflichtung zur Berechnung eines vierjährigen AF.
Herr Schedel bedankt sich für die hilfreichen Hinweise.
3. Fazit
Herr Schedel und Herr Richter bewerten den Gedankenaustausch als positiv. Herr Schedel bedankt sich insbesondere auch für die kritischen Anmerkungen. Herr Richter verbindet seinen Dank für das Gespräch mit der Ankündigung, die Besprechungsergebnisse bei der anstehenden Sitzung der VuT den Treuhänderkollegen mitzuteilen. Herr Dr. Schaumlöffel schließt sich dem Dank an. Seiner Meinung nach sei man mit dem hier Besprochenen auf einem guten Weg, das Vertrauen in die PKV zu unterstützen.
Anlage 1:
Konzept zur Etablierung einer erweiterten Unabhängigkeitsprüfung der (mathematischen) Treuhänder in der Krankenversicherung gemäß § 157 VAG bei (Erst-)Bestellung und im Rahmen der lfd. Aufsicht
Anlage 2:
Strukturierte Metadaten für digitale Einreichungen der KVU