1 Inventar der TB
Um die tarifbezogenen Unterlagen zu den einzelnen Prozessen (auslösende Faktoren, technische Berechnungsgrundlagen, AUZ, AVB) eindeutig zuordnen zu können, sollen die KVU ein Tarifinventar einreichen, das die folgenden Informationen enthält. Dieses Inventar wäre einmalig zu erstellen und danach grundsätzlich nur noch bei Neueinführung einer Beobachtungseinheit zu aktualisieren. Das Inventar enthält Angaben zu unveränderlichen Merkmalen des Tarifs bzw. der Beobachtungseinheit.
Das Tarifinventar besteht aus drei Tabellen. In der ersten Tabelle sind die Tarife mit einigen Charakteristika aufgeführt, in der zweiten Tabelle werden zu jedem Tarif sämtliche Beobachtungseinheiten aufgelistet. Diese unterscheiden sich nach Altersgruppe, Übertragungswertanspruch, Geschlechtsabhängigkeit der Kalkulation sowie ggf. Geschlecht und Selbstbehalt. Beim Selbstbehalt wird auf den Zeitpunkt der Tarifeinführung abgestellt, um ein unveränderliches Merkmal zu definieren. Die dritte Tabelle ist eine Liste der tarifübergreifenden TBs des jeweiligen Unternehmens.
a) Tarife
- Tarif-ID (eindeutiger Schlüssel des Tarifs, frei zu vergeben)
- Tarifbezeichnung
- Substitutiv (J/N)
- Kalkulation nach Art der Leben (J/N)
- Leistungsbereiche/Art des Tarifs
o Krankheitskosten Ambulant (J/N)
o Digitale Gesundheitsanwendungen? (J/N)
o Krankheitskosten Stationär (J/N)
o Krankheitskosten Zahn (J/N)
o KT (J/N)
o KTH (J/N)
o PT (J/N)
o Pflegekosten (J/N)
o Beitragsentlastungskomponente (J/N)
o Kostenpflichtige Optionen (z.B. Höherversicherung) (J/N)
o Reiner Anwartschaftstarif (J/N)
o […] ?
- Toleranzgrenzen des auslösenden Faktors „Schaden“ gemäß AVB („Kann“ und „Muss“ in %)
- Tariflich vereinbarte BRE bei Leistungsfreiheit?
- Verhaltensboni?
b) Beobachtungseinheiten
- Tarif-ID (gemäß Tarifliste unter a)
- Einheits-ID (eindeutiger Schlüssel der Beobachtungseinheit, innerhalb des Tarif eindeutig)
- Altersgruppe (K/J/E)
- Geschlecht (M/W/U)
- Übertragungswert (J/N)
- Absoluter Selbstbehalt (bei Tarifeinführung)
- Relativer Selbstbehalt (bei Tarifeinführung)
- Maximaler Selbstbehalt (bei Tarifeinführung)
- Jahr der Einführung
c) Tarifübergreifende TBs
- TB-ID (eindeutiger Schlüssel der TB, frei zu vergeben und dauerhaft beizubehalten)
- Name der TB
- Jahr der Einführung
- Kurzbeschreibung des Inhalts
(z.B. „Kalkulation des Übertragungswertes“, „Umsetzung gesetzlicher Zuschlag“, „Unisex“,
„Stornotafeln“ etc.)
2 Änderungsanzeigen zu TB (Tarifeinführung oder BAP)
Technische Berechnungsgrundlagen (TB) sind vor Ihrer beabsichtigten Verwendung vorzulegen, und zwar sowohl bei Tarifeinführungen als auch bei Beitragsanpassungen (BAP). Die TB werden als PDF-Dateien vorgelegt, orientieren sich in ihrer Gliederung zumeist an einer Empfehlung der DAV und sind mitunter recht umfangreich. Typischerweise werden gegen Ende des Jahres von den meisten KVU im Hinblick auf die BAP zum 01.01. des Folgejahres eine hohe Anzahl an TBs eingereicht. Über das Jahr verteilt erreichen die BaFin ferner TB-Einreichungen aus Anlass von Tarifneueinführungen oder aufgrund z.T. abweichender Anpassungstermine bei einigen Unternehmen. Jeder Einreichung ist TBs ist eine Tabelle nach folgendem Muster a) beizufügen. Für jede Beobachtungseinheit, die neu eingeführt wird oder in der es eine Beitragsanpassung gibt, ist eine Zeile in der Tabelle zu befüllen. Da in einer TB meist mehrere Beobachtungseinheiten geregelt sind, wird es typischerweise mehr Zeilen als PDF-Dateien geben.
Änderungen in den tarifübergreifenden TB sind in einer Tabelle nach Muster b) zu erfassen.
a) Tarifbezogene TBs
- Tarif-ID
- Einheits-ID
- Änderungsnummer (Versionsnummer) der eingereichten TB
- In Bezug genommene Rahmen-TBs (Liste der TB-IDs)
- Einreichung aus Anlass einer Neueinführung? (J/N)
- Datum TH-Zustimmung bei BAP
- Wirksamkeitsdatum der BAP (falls keine BAP: NA)
- Rechnungszinssatz
- BAP-Zyklus, der bei Festlegung des RZ unterstellt wurde
- NG-Beitrag (Für die Einzelalter 20, 30, 40, 50, 60)
- SB absolut
- SB relativ
- Maximaler SB
- Bei BAP: Volumen der in der Einheit eingesetzten Limitierungsmittel
- Grundkopfschaden
- Bei BAP: Profil angepasst? (J/N)
- Sigma, Gamma, weitere Zuschläge…
- Wird der Tarif gestützt? (Vollständig, teilweise? Aus eigenen Tarifen, aus BaFin-Tafeln? In welchen Bereichen?)
[Entweder kombinierte Einträge oder mehrere J/N-Spalten]
- AF-Verfahren im Anschluss an BAP geändert? (J/N)
- Sonstige Änderungen in der TB (auch rein redaktionelle)? (J/N, falls ja: aussagekräftige Erläuterungen an prominenter Stelle in TB!)
- Bruttobeitragssumme in der Beobachtungseinheit
- Dateiname der TB
b) Tarifübergreifende TBs
- TB-ID
- Aktuelle Änderungsnummer der TB
- Datum TH-Zustimmung
- Datum der Wirksamkeit der Änderungen
- Anlass der Änderung
o Aktualisierung statistischer Daten (J/N)
o Methodische Änderungen (J/N)
(Falls ja: aussagekräftige Erläuterungen an prominenter Stelle in TB!)
o Redaktionelle Änderungen/Klarstellungen (J/N)
- Kurzbeschreibung der Änderung
- Dateiname der eingereichten TB
3 Auslösende Faktoren
Die „auslösenden Faktoren“ (AF) sind das Ergebnis der Gegenüberstellung der kalkulierten und der erforderlichen Versicherungsleistungen nach §§ 15-16 KVAV. Sie sind von allen KVU jährlich vorzulegen. Die Unterlagen werden derzeit als frei gestaltete PDF-Dokumente vorgelegt und enthalten nicht nur den Zahlenwert des AF für jede Beobachtungseinheit, sondern auch andere Informationen. Folgende Informationen werden künftig strukturiert erhoben:
- Tarif-ID
- Einheits-ID
- AF-Stichtag
- Bestand zum Stichtag
- AR zum Stichtag
o Tarifliche
o aus GZB
o aus Limitierungsmitteln
- AF Schaden (drei- und vierjährig)
- zugrundeliegende Schadenquotienten
- AF Sterblichkeit
- Einschätzung als vorübergehend (Ja/Nein/noch nicht entschieden)