Lieber Herr Richter,
vielen Dank für die Einladung zur Herbsttagung im November in Kassel. Ich werde teilnehmen und gerne ein Thema für die Tagesordnung anregen.
Im Internet bin ich auf eine neue Regelung der Allianz zur Beitragsrückerstattung (Barausschüttung) gestoßen. Die Allianz rechnet bei Neuabschlüssen mit Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2021 und später die leistungsfreie Versicherungszeit in der Vollversicherung bei einer anderen PKV auf die Staffel für die Beitragsrückerstattung (BRE-Staffel) an.
Die Unterlage hierzu habe ich in Anlage beigefügt. Die Regelungen zur Anrechnung der Versicherungszeit bei einer anderen PKV wird unter der Überschrift „Ihre Wechselvorteile“ abgehandelt.
Auf den ersten Blick sehe ich keine Gründe als Treuhänder hierzu Einwände zu erheben. Da nicht auszuschließen ist, dass weitere PKV-Unternehmen diese Regelung auch einführen möchten, würde ich gerne die Meinung der Treuhänderkollegen einholen.
Viele Grüße Klaus Abt