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Vis-à-vis Gespräch BaFin Frau Garcia-Boy

Frau Katrin Garcia-Boy und der BaFin
am 09.02.2022 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 10.45 Uhr

Im Vorfeld habe ich den Standard-Gesprächsleitfaden erhalten. Dieser wurde auch abgearbeitet (nicht unbedingt in der vorgegebenen Reihenfolge). Im Folgenden habe ich die Themen, die über den Gesprächsleitfaden hinausgingen, stichpunktartig zusammengefasst.

1. Einführung
• Herr Schedel hat im Gespräch mehrmals die Bedeutung der Außenwirkung der Institution des Treuhänders betont. Wir waren uns einig, dass es hier sehr wichtig ist, Vertrauen zu schaffen. In diesem Zusammenhang hält Herr Schedel auch mehr Transparenz für notwendig. Er wird z.B. auf die aktuelle Kleine Anfrage (siehe E-Mail von
Herrn Richter vom 07.02.2022) eine durchschnittliche Anzahl von Mandaten und einen durchschnittlichen Umsatz je math. TH veröffentlichen.
• An mehreren Stellen des Gesprächs hat Herr Schedel eine Parallele zur Institution und Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer hergestellt. Ich hatte den Eindruck, dass er die WP in vielen Punkten für ein gutes Modell für die TH hält. (Z.B. Kriterien für die Unabhängigkeit, klar definierte Prüfungsstandards.)
• Herr Schedel hat an dieser Stelle nach meinen Erfahrungen in der Branche der Wirtschaftsprüfer gefragt. U.a. ging es um seinen Eindruck, dass die Tätigkeit bei WP-Unternehmen von Berufsanfängern als „Sprungbrett“ genutzt wird und die Fluktuation entsprechend sehr hoch ist. Das habe ich bestätigt. Ich habe an dieser Stelle auch angemerkt, dass bei den WP-Unternehmen die Personen in leitender Position in die operative Tätigkeit kaum involviert sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass diese Fragen vor dem Hintergrund der Diskussion gestellt wurden, was von juristischen Personen in der Funktion des Treuhänders zu halten ist.
2. Persönliches
• An dieser Stelle haben wir u.a. über die Rolle der TH in DAV-Arbeitsgruppen gesprochen. Ich hatte den Eindruck, dass Herr Schedel es begrüßen würde, wenn sich hier mehr (verschiedene) Personen aus unserem Kreis einbringen würden.
3. Praktische Durchführung der Treuhändertätigkeit
Operative Arbeit des Treuhänders
• Herr Schedel befürwortet, dass wir uns (in Anlehnung an die WP) als TH auf eine „Best Practice“ einigen und unsere Prüfungsstandards (für den internen Gebrauch) explizit formulieren. Bei den WP sind die Prüfungsnormen öffentlich, was Vertrauen schafft. Die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die Zuverlässigkeit der Prüfung muss gewährleistet sein. Ziel: gerichtsfeste und revisionssichere Prüfung durch den TH
• Hierzu gibt es bereits ein Papier der VuT.
• Besprochene Stichworte:
o Prozesse des Mandanten erläutern lassen, Schnittstellen zu anderen Abteilungen und interne Kontrollen --> liefert Hinweise, welche Bereiche man genauer anschauen sollte
o regelmäßige Mandantengespräche (um auf dem Laufenden zu bleiben, auch ohne konkreten Anlass)

o Checklisten für die konkrete Prüfung (gesetzlichen Anforderungen, verwendete Daten und Methoden, Plausibilisierung bzw. stichprobenhaftes Nachrechnen der Ergebnisse, Auswirkungen für die VN einschl. Limitierung)
o (interne) Dokumentation aller erhaltenen Unterlagen, der durchgeführten Prüfung und der Ergebnisse
o Bestätigung der Vollständigkeit der erhaltenen Unterlagen
• Herr Schedel beurteilt die Qualität der TB als sehr uneinheitlich. Er sieht hier Verbesserungspotenzial insb. im Hinblick auf die Vollständigkeit der Dokumentation, die Übersichtlichkeit und die Nachvollziehbarkeit durch sachverständige Dritte (--> Sachverständige vor Gericht müssen sich auf Basis der TB ein Urteil bilden).
Es wäre aus seiner Sicht wünschenswert, dass die TH hier einheitliche Maßstäbe anlegen.
Dokumentation der Korrespondenz
• Der Austausch mit dem TH sollte im Nachhinein nachvollziehbar sein und entsprechend dokumentiert werden. Gegen Telefonate ist natürlich nichts einzuwenden.
Tarife nach Art der Schadenversicherung
• Hier hat Herr Schedel nach den Maßstäben der Prüfung gefragt.
• Bei reinen Sachversicherern sind gewöhnlich keine Experten für die KV beschäftigt.
• Die AVB sind für die Tarife nAdS meist genauso formuliert wie bei den Tarifen nAdL, aber die gesetzlichen Vorgaben greifen nicht. --> Liegt in der Verantwortung des Treuhänders.
• Um hier eine einheitliche Vorgehensweise über alle Unternehmen hinweg zu garantieren, wäre es denkbar, die AVB bei den Tarifen nAdS so zu formulieren, dass – soweit möglich – der TH in Analogie zu den Tarifen nAdL prüft.
4. Compliance
• Auch an dieser Stelle haben wir über die Außenwirkung gesprochen. Z.B. ist eine Einladung in die Betriebskantine im Rahmen eines vor-Ort-Termins aus Sicht der BaFin nicht zu beanstanden.
• Eine interne Regelung für die TH wäre wünschenswert.
5. Sonstiges
• Diskussion über die Möglichkeit, die Beiträge für ältere VN dauerhaft auf einem bezahlbaren Niveau zu halten.
• Es wäre auch Sicht von Herrn Schedel ideal, wenn man – über eine langfristige Strategie bei der Verteilung der RfB-Mittel – für die Zahlbeiträge der PKV den GKV-Höchstbeitrag garantieren könnte (für einen Versicherungsschutz im Umfang der GKV).
Herr Schedel sammelt zu diesem Thema die Ideen und Argumente aller TH. Eine Vorschrift dazu ist aber nicht geplant (und auch gar nicht machbar).
09.02.2022
Katrin Garcia-Boy