Erstmalig stattfindendes strukturiertes vis-à-vis-Gespräch per Video-/Telefonkonferenz zwischen Herrn Stephan Rudolph und der BaFin
am 26.01.2022 in der Zeit von 10.00 Uhr. bis 12.30 Uhr
Das Gespräch gestaltete sich ähnlich wie bei Herrn Richter. Es dauerte nur doppelt so lange.
Im Folgenden sind nur Aspekte aufgelistet, die in meinem Gespräch einen größeren Umfang hatten
Persönliches
In meinem Lebenslauf und meiner Auflistung der Einkünfte wurde deutlich, dass ich (besonders in der Vergangenheit) ein langjähriges Mandat hatte, über dass ich einen sehr wesentlichen Anteil meiner Treuhändereinkünfte hatte. Ich habe dies genutzt, noch einmal den Sinn und Unsinn zeitlicher Begrenzungen der Mandate sowie die Betrachtung von Einkommensanteilen zu diskutieren. Insbesondere habe ich den Vorteil langfristiger Treuhänderverhältnisse dargestellt. Allerdings waren wir uns alle einig, dass aktuell die Vermeidung des Anscheins einer Abhängigkeit von wesentlicher Bedeutung ist.
Bei noch bestehenden langfristigen Treuhänderverhältnissen (bei Kleinstversicherern) wurden besondere Aspekte diskutiert, die für die Fortführung der Mandate sprechen können.
Nebenbei wurden auch Hintergründe für bestimmte Beendigungen von Treuhändermandaten diskutiert.
Schließlich wurde ich zu meiner Meinung zu bestimmten Problemen gefragt: Überschüsse/Kalkulationssicherheiten in nach Art der Schaden kalkulierten Tarifen oder Kopplungen von auslösenden Faktoren. Es war offensichtlich, dass diese Fragen einen konkreten Hintergrund bei den von mir betreuhänderten VU hatten.
Die Frage nach den persönlichen Zukunftsplänen wurde ausgiebig erörtert. Zudem wurde das Procedere des Übergangs eines Treuhändermandats erörtert. Anlass ist die Beendigung meines Mandats bei einem Versicherer zum Ende 2022.
Her Schedel spricht auch die Zukunftspläne für die Treuhändervereinigung an, insbesondere für die Zeit, wenn Herr Richter als Vorsitzender nicht mehr zur Verfügung steht.
Hinsichtlich der VuT stellt er fest, dass die VuT derzeit „kein Gesicht habe“ (mit anderen Worten: in der Öffentlichkeit eher nicht wahrnehmbar sei). Ich habe die Frage gestellt, was die Treuhänder und insbesondere deren Vorstand denn noch alles machen müssen: zuerst müssten sie erst einmal ihre Arbeit machen, dann die Vorstandsarbeiten, die Mitarbeit im DAV- Ausschuss, die Mitarbeit in DAV-Arbeitsgruppen, eventuell Vorträge bei DAV-Veranstaltungen und dann noch Öffentlichkeitsarbeit?
Es wurde deutlich, dass Herr Schedel den Eindruck hat, dass zumindest der Internetauftritt zeitgemäß durch einen darauf spezialisierten Profi gestaltet werden könnte.
Praktische Durchführung der Treuhändertätigkeit
Der Fragenkatalog wurde abgearbeitet.
Als wesentlichen Aspekt bin ich immer wieder auf die Notwendigkeit einer vollständigen Dokumentation in den Technischen Berechnungsgrundlagen zurückgekommen: z.B. Grundsätze bei der Erstellung von Statistiken, eventuell Beschreibung der Auswertungsmechanismen, AF-Berechnung, AVB innerhalb der Technischen Berechnungsgrundlagen …
Bei Fragen in Zusammenhang mit der IT habe ich immer den VA in der Verantwortung gesehen. Der Treuhänder hat als Externer die Statistiken zunächst einmal zu glauben. Allerdings führe ich anhand von Vergleichen mit der Vorgänger-TB umfangreiche Plausibilitätsbetrachtungen durch.
Es wurde die Frage nach dem Umgang mit Fehlern gestellt. Wichtig ist mir vor allem, dass der Fehler vollständig korrigiert wird. Im zweiten Schritt ist die Schuldfrage zu klären: Handelt es sich um einen Fehler, den ein ordentlicher und gewissenhafter Aktuar erkennen müssen? (Stichwort nachholende Beitragsanpassung). Da die Schuld wohl eher nicht eindeutig zu klären ist, halte ich zumindest eine wohlwollende Limitierung für diskussionswürdig (die ausreichende Wahrung der Belange der übrigen Versicherten sollte nicht beeinträchtigt werden). Der Fehler ist im Schriftwechsel ausreichend zu dokumentieren.
Herr Schedel regt an, innerhalb der VuT Mindeststandards im Umgang mit Fehlern festzulegen. Ich habe meine Skepsis geäußert, da Fehler kein alltägliches Geschäft und immer sehr individuell sind.
Es wurde der Umgang mit AF innerhalb der Kann-Klausel erörtert. Die BaFin hält eine dokumentierte Regel für sinnvoll, aus der hervorgeht, dass die Kann-Klausel nicht willkürlich angewandt wird.
Herr Schedel lässt durchblicken, dass besonders in den Branchentarifen auf umfangreiche Dokumentationen geachtet werden sollte. Schließlich hätten sie Vorbildcharakter für die gesamte Branche.
Bei der Überschussbeteiligung hat Herr Schedel langfristige Aspekte im Blick. So kann insbesondere für die älteren Versicherten eine jährliche Anpassung über die Dauer zu erheblichen Steigerungen führen. Die BaFin hat zu diesem Aspekt eine Branchenabfrage gemacht. Ziel war darzustellen, dass Beitragssteigerungen über einen längeren Zeitraum die Grenze von 5% p.a. nicht überschreiten. Ich fand diesen Ansatz schwierig: Im Alter finden häufig Wechsel in Tarife mit hohem Selbstbehalt statt. Der Beitrag nach Wechsel ist außerordentlich niedrig. Die Betrachtung prozentualer Steigerungen macht in diesen Fällen keinen Sinn. Die Einflussmöglichkeiten des Treuhänders sind dabei begrenzt. Hilfreich für Langfristbetrachtungen ist bei der Limitierung die Festlegung eines absoluten Höchstbeitrages. Bei Überschreiten könnten Beitragssteigerungen regelmäßig vollständig limitiert werden. Dieses Limitierungsmodell existiert im Markt.
Compliance
Herr Schedel hat die aktuelle Handlungsweise der BaFin dargestellt und Vorsicht angemahnt bei Essenseinladungen und eventuellen geringwertigen Weihnachtspräsenten durch die Mandanten.
Sonstiges
Auf Nachfrage sagt Herr Schedel, dass der von der BaFin erstellte Aktenvermerk über das vis- a-vis-Gespräch dem Treuhänder eher nicht zur Verfügung gestellt werden wird. Der Vermerk wird voraussichtlich auch einzelne Aspekte beinhalten, auf die künftig von der BaFin besonderes Augenmerk gerichtet werden soll. Würde der Vermerk weitergegeben werden (müssen), würden diese Stellen geschwärzt werden müssen. Aber genau diese Stellen dürften das Interessante für den Treuhänder sein.
Das Blanko-Formular für die vom Treuhänder abzugebenden Erklärungen ist zwar noch nicht fertiggestellt. Ich frage, ob mit dem Formular unsere jährlich an die VU abzugebenden Erklärungen hinfällig sind. Herr Schedel bestätigt das für dieses Jahr, erwähnt jedoch, dass die VU eventuell ein Interesse an den Erklärungen haben könnten. Auf Nachfrage bestätigt er, dass aus seiner Sicht nichts gegen die Weitergabe einer Kopie des Formulars an die VU spricht.
Auf die Frage nach vertraglich geregelten Treuhändervertretungen verweist Herr Schedel auf die bekannten Positionen der BaFin:
es kann nur einen Treuhänder geben;
es darf nicht die Möglichkeit geben, dass ein VU die beiden Treuhänder gegeneinander ausspielt;
die Bafin muss zum Zeitpunkt der Mandatsübernahme ohnehin die Unabhängigkeit und die fachliche Eignung prüfen;
Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Treuhänderzulassung von der BaFin immer sehr zeitnah bearbeitet worden ist;
die vertraglich geregelte Treuhändervertretung ist lediglich eine Absichtserklärung und insofern kein Vorgang für die BaFin;
26. Januar 2022 Stephan Rudolph