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Kopplung von großen Kollektiven

Ergebnis des Ausschusses Krankenversicherung Kopplung von großen Kollektiven zur Beitragsverstetigung
Köln, 29.03.2022

Der Ergebnisbericht behandelt Fragestellungen zu möglichen Verfahren zur Kopplung von großen Kollektiven, um eine stabilere, an der Entwicklung der Gesundheitskosten orientierte Beitragsentwicklung zu ermöglichen und kollektivbedingte Schwankungen zu reduzieren. Untersucht werden verschiedene Kopplungsansätze. Zur Bewertung der einzelnen Verfahren wird unter Berücksichtigung von Tarifwechselbewegungen die Wirkung mittels Simulation analysiert und mit der klassischen Anpassungsmethode verglichen. Zentrale Problematik bei der Kopplung homogener Tarife ist die Trennung und sachgerechte Berücksichtigung von „subjektiven“ und „objektiven“ Einflüssen auf das gekoppelte Kollektiv.

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