Zum Hauptinhalt springen

Vermerk

zum Gespräch BaFin / VuT-Vorstand am 09.05.2022
per WebEx (1000 - 1015 Uhr)
(nur zum internen Gebrauch - nicht mit BaFin abgestimmt)

BaFin-Teilnehmer: Herr Schedel und Frau Dickopf VuT-Teilnehmer: Herr Richter und Herr Rudolph

Nach der Begrüßung orientiert sich das Gespräch an der im Vorfeld von Herrn Richter übermittelten Notiz.

1. Herr Krauskopf
In der Notiz ist die Honorargestaltung von Herrn Krauskopf hinsichtlich seines Treuhändermandats bei der Ideal KV beschrieben. Herr Richter fragt, wie die BaFin diese Regelung beurteilt. Herr Schedel war über die Honorargestaltung bisher noch nicht informiert. Er kündigt an, dass er kurzfristig die Vertragsunterlagen anfordern werde. Bis dahin könne er uns gegenüber nichts sagen. Nach erfolgter Prüfung werde er uns über das Ergebnis informieren.
Herr Schedel gibt zu bedenken, dass es sich bei der Ideal KV offensichtlich um ein sehr kleines Mandat handelt. Hierbei seien sicherlich Sonderregelungen denkbar, wie z.B. auch bei kleinen Kirchenversicherern. Er betont jedoch, dass er sich die bei Herrn Krauskopf getroffenen Regelungen genau anschauen werde.

2. Frau Herde
Herr Schedel hatte ein unklares Bild darüber, ob Frau Herde überhaupt weiterhin als Treuhänderin tätig sein will. Herr Rudolph berichtet aus dem persönlichen Gespräch mit Frau Herde. Darin hatte sie die grundsätzliche Bereitschaft geäußert, das Treuhändermandat für die Generali / Envivas zu übernehmen. Auch für die DEVK würde sie gerne das Treuhändermandat im 10. Jahr weiterführen.
Herr Schedel äußert seine Ansicht, dass er Frau Herde sehr gerne weiter in der Treuhändervereinigung sehen würde.

3. Sonstige Mandatswechsel
Generali / Envivas: Die BaFin wird kurzfristig von Herrn Küpper eine Erklärung über seine sonstigen Einkünfte einholen. Hiermit soll überprüft werden können, ob die 30%-Grenze eventuell doch nicht greift und Herr Küpper gemäß den von der BaFin aufgestellten Kriterien das Treuhändermandat für die Generali / Envivas über die vollen 10 Jahre ausüben kann. Die BaFin wird Herrn Richter das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
Alte Oldenburger / Provinzial: Die BaFin erhebt keine Einwände gegen den Vorschlag, dass Herr Abt bis Ende des Jahres 2023 seine Treuhändermandate weiterführt und Herr Rudolph diese Mandate ab 01/2024 übernimmt.
Vigo: Die BaFin erhebt keine Einwände, dass Herr Küpper das Treuhändermandat zu 01/2023 übernimmt.
Barmenia: Herr Schedel freut sich, dass Herr Förster für das Treuhändermandat bei der Barmenia gewonnen werden konnte.

4. Weitere Vorgehensweise
Die BaFin werde die Nachfolgeproblematik mit dem PKV-Verband kommunizieren. Die von der Treuhändervereinigung gemachten Vorschläge für die anstehenden Wechsel hält er für realistisch. Jetzt müssten sich die Unternehmen diesen Vorschlägen nur noch anschließen.
Die betroffenen Treuhänder sollten die vereinbarten Kündigungsfristen beachten, damit die notwendigen Wechsel zum 01.01.2023 auch tatsächlich vorgenommen werden können.
Nach dem Eindruck von Herrn Schedel hat sich die VuT aufgrund der dringenden Hinweise der BaFin mit den vorgeschlagenen Mandatswechseln wieder selbst erfunden. Dem widerspricht Herr Richter energisch. Die VuT sei froh gewesen, dass die BaFin konkrete Kriterien zur Dauer eines Treuhändermandats aufgestellt habe. Die VuT habe deshalb bereits auf der Herbsttagung 2021 fest entschieden, das Thema auf der Tagung im Mai 2022 vollumfänglich zu bearbeiten. Das sei ein natürlicher Prozess.
Herr Schedel ist froh, dass er innerhalb der BaFin das Signal senden kann, die Treuhändervereinigung habe die Wechsel- und Nachfolgesituation im Griff.

Seite 2

Lieber Herr Schedel,

auf unserer Arbeitstagung am 06.05.2022 in Koblenz haben wir folgende Fragen behandelt und einvernehmlich besprochen:

1. Alexander Krauskopf

Mit Herrn Krauskopf habe ich am 04.05.2022 telefoniert, um ein klareres Bild zu bekommen. Wir waren z.B. bei unserer Entscheidung im Mai letzten Jahres ursprünglich davon ausgegangen, dass er ein Treuhändermandat bei den Ideal nach Art der Schaden hat. Daneben hatten wir – wie schon berichtet – große Zweifel, ob eine nicht zu unterschätzende Gefahr von Interessenskollisionen bestehen könnte. Dabei war nach unserer Auffassung nicht auszuschließen, dass - bewusst oder unbewusst - Informationen aus dem Treuhänderkreis ihren Niederschlag in die Beratungsleistungen des Arbeitgebers finden. Mein Telefonat mit ihm, in dem er mir
• über seine Treuhändertätigkeit nach § 157 VAG,
• die Geheimhaltungsvereinbarungen und Sicherstellungen der Vertraulichkeit, die offensichtlich getroffen wurden,
• die Regelung, dass sein Arbeitgeber kein Beratungsmandat bei der Gesellschaft, für die er Treuhänder ist, übernehmen darf,
berichtete sowie grundsätzliche Fragen zum Umgang mit dem Arbeitgeber erläuterte, habe ich mit den Kolleginnen und Kollegen intensiv diskutiert.
Dabei war für uns selbstverständlich, dass wir uns bei jedem neuen Aspiraten grundsätzlich als Vereinigung unabhängiger Treuhänder für die Private Krankenversicherung e.V. eine Prüfung der Eignung nach unserem Verständnis der Mitgliedschaft vorbehalten müssen.
Nach Bewertung der Informationen Herrn Krauskopf betreffend sind wir einhellig der Meinung, dass es nunmehr keine Gründe gibt, ihm die Aufnahme in die Vereinigung zu verweigern. Es gibt allerdings einen Punkt aus dem Gespräch mit Herrn Krauskopf, den wir nicht bewerten können und den wir gerne bei Ihnen hinterfragen möchten:
• Herr Krauskopf hat berichtet, dass er keine Vergütung für seine Treuhändertätigkeit von der
Ideal bekommt, sondern diese zwischen Ideal und Milliman geregelt und abgewickelt wird. Auf sein Gehalt bei Milliman hat das keinen Einfluss.
So das für die BaFin eine völlig unauffällige Regelung darstellt, würden auch wir hierin kein Problem sehen. Allerdings würde uns Ihre Auffassung dazu schon interessieren.

2. Nachfolgeregelungen

Anbei haben wir – nach der internen Diskussion – einen Vorschlag formuliert, der natürlich zunächst von den Unternehmen sanktioniert und abschließend von Ihnen genehmigt werden muss. Dabei gibt es folgenden Erläuterungsbedarf:
• Neben der noch nicht geschehenen aber sicherlich erfolgenden Aufnahme von Herrn Dr. Krägeloh gibt es vermutlich noch mindestens zwei Aspiranten, über die und deren Heranführung wir demnächst noch weiter sprechen werden.
• Weiter gibt es folgende Anmerkungen:

(1) ALTE OLDENBURGER und PROVINZIAL HANNOVER: Da Herr Rudolph erst ab 01/2024 zur Verfügung steht, benötigen wir noch eine „Übergangsregelung“, die ggf. noch Herr Abt – sofern von Ihnen keine Einwände bestehen - wahrnehmen könnte.
(2) ENVIVAS und GENERALI: Herr Küpper war nicht anwesend. Ein Telefonat mit ihm hat ergeben, dass Herr Küpper der Meinung ist, dass ihm zehn Jahre von Ihnen zugestanden seien. Sollte dem nicht so sein, haben wir eine Nachfolgeregelung vorgeschlagen.
(3) SIGNAL IDUNA: Frau Garcia-Boy hat sich noch nicht endgültig entschieden; dies wird aber relativ kurzfristig erfolgen. Ggf. könnte auch ein Tausch (LKH versus SIGNAL IDUNA) zwischen Herrn Dr. Schneider und Herrn Richter erfolgen.

Herzliche Grüße

Heinz-Werner Richter