Leitbild für die Treuhänder der privaten Krankenversicherung
Interne Vorbemerkung zur Zielrichtung eines für die breite Öffentlichkeit bestimmten Leitbilds:
- leicht verständliche Antwort auf die Fragen:
- Wozu gibt es die Treuhänder in der PKV?
- Was machen wir?
- Welchen Grundsätzen folgen wir bei unserer Arbeit?
- einfache Sprache, ohne falsch zu sein
- kurz, weniger als 2 Seiten (vgl. Wirtschaftsprüfer wpk.de/mitglieder/leitbild-wpvbp/ )
- inhaltlich so tief wie nötig (keine allgemeinen Phrasen), aber möglichst keine „Trigger“ für subjektives Empfinden von Widersprüchlichkeit bei der hauptsächlichen Leserschaft = stark von Beitragserhöhung betroffene Kunden sowie Journalisten und Verbraucherschützer
- persönlicher Stil/Gendern: Einstieg allgemein (Überschrift und erster Absatz) dann Übergang auf Wir-Form der Ansprache mit konsequenter Nennung beider Geschlechter
- in der „claim-artigen“ Überschrift ist die prominente Hervorhebung von Unabhängigkeit seit BGH2018 möglich
offene (Diskussions-)Punkte:
- Spannungsfeld „Augenhöhe/Durchsetzungsvermögen“ „Corpsgeist“:
Praxiserfahrung als Branchenprofi (speziell bei den mathematischen TH) offensiv nennen?
„Prämien-Treuhänder werden nicht theoretisch ausgebildet, sondern kommen in aller Regel aus der Verantwortungspraxis für Versicherungsprodukte. Sie verstehen die Zusammenhänge und bringen diese mit der Betroffenheitsperspektive der Kundinnen und Kunden zusammen.“
Einerseits kann man wohl nur durchsetzungsfähig Position beziehen, wenn man „echte Ahnung“ hat. Aber Vermutung: eine Krähe unter den anderen…?
- Die Rolle der BaFin als die TH-Tätigkeit überwachende Behörde nennen?
- Leitbild aller Treuhänder der privaten Krankenversicherung oder nur der in der VuT organisierten?
Leitbild für die Treuhänder der privaten Krankenversicherung
Unabhängig und langfristig verlässlich
In der privaten Krankenversicherung haben die Versicherungsunternehmen für die auf Dauer ausgelegten Verträge i.d.R. kein einseitiges Kündigungsrecht und gleichzeitig die Pflicht, die vertraglichen Leistungen dauerhaft zu erfüllen. Verschiedene Faktoren wie der medizinisch-technische Fortschritt, der gesellschaftlichen Wandel, rechtliche Änderungen und die globale gesamtwirtschaftliche Entwicklung bis hin zum Klimawandel beeinflussen die heutigen und die zukünftig erwarteten Leistungen. Damit die Versicherungsunternehmen alle Leistungszusagen langfristig erfüllen können, hat der Gesetzgeber ihnen unter festen Voraussetzungen das Recht eingeräumt, die Beiträge der Versicherten oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in dem dafür notwendigen Umfang zu ändern. Um sicherzustellen, dass die Versicherungsunternehmen diese Rechte nicht zum Nachteil der Versicherten ausüben können, gibt es die für die Prämienberechnung zuständigen mathematischen Treuhänder sowie die für die Versicherungsbedingungen zuständigen juristischen Treuhänder. Ohne deren Zustimmung dürfen die Versicherungsunternehmen Änderungen nicht vornehmen.
Als Treuhänderinnen und Treuhänder für die private Krankenversicherung prüfen wir, ob bei Beitrags- oder Bedingungsänderungen alle hierfür maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Wir vertreten also die Interessen der Versicherten, wie sie in Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) festgeschrieben und insbesondere in der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) konkretisiert sind.
Fußnote…Ausführliche Beschreibung siehe LINK >> Der Treuhänder in der privaten Krankenversicherung (Stand 15.06.2017)
Wir handeln bei unserer Arbeit im Sinne der Gesamtheit der Versicherten. Wir erfüllen unseren Auf- trag persönlich und eigenverantwortlich und fühlen uns diesen Grundsätzen verpflichtet:
Unabhängigkeit: Als Treuhänderinnen und Treuhänder für die private Krankenversicherung stellen wir sicher, dass unsere Beziehungen mit den von uns betreuten Versicherungsunternehmen frei von finanziellen, sozialen oder anderen Abhängigkeiten sind. Dies bezieht sich sowohl auf unsere freiberufliche als auch auf unsere private Sphäre.
Integrität: Die Tätigkeit als Treuhänder schließt die Existenz von Belastungen aus Strafverfahren oder gewerblicher Tätigkeit aus.
Verschwiegenheit: Als Treuhänderinnen und Treuhänder für die private Krankenversicherung haben wir Einblick in personenbezogene Daten und Firmengeheimnisse. Daher sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Fachwissen: Wir halten unser Fachwissen stets auf dem aktuellen Stand. Insbesondere orientieren wir uns im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Prüfaufgaben an den berufsständischen Standards.
Sorgfalt: Im Bewusstsein, dass mit unserer Rolle eine besondere Verantwortung verbunden ist, arbeiten wir gewissenhaft und mit besonderer Sorgfalt.
Wichtigste Leitlinie bei der Überwachung aller gesetzlichen Vorgaben bei Tarifveränderungen ist uns neben der Gleichbehandlung der Versicherten die zukünftige Erfüllbarkeit der Leistungszusagen. Den unabhängigen Sachverstand auch für die langfristige Perspektive sichern wir Treuhänderinnen und Treuhänder für die private Krankenversicherung.