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Akademietag für Verantwortliche Aktuare

Aktuelles aus der Treuhändervereinigung - Heinz-Werner Richter

Agenda

 

  • Etablierung einer erweiterten Unabhängigkeitsprüfung der (mathematischen) Treuhänder in der Krankenversicherung
  • Compliance (Treuhänder)
  • Prüfungsstandards und Normen

 

(1)   Etablierung eines risikoorientierten, abgestuften Rotationsprinzips

 

  • Für solche Mandate, in denen der Verdienst des Treuhänders aus einem Mandat über einen relevanten Zeitraum einen wesentlichen Anteil an seinen Gesamteinkünften aus allen Treuhändermandaten ausmacht, wird ein zeitlicher Richtwert für die Abgabe eines Mandates von 7 Jahren und für alle sonstigen Fälle ein Richtwert von 10 Jahren für die Abgabe des Mandates
  • Als wesentlicher Anteil an den Gesamteinkünften aus einem Treuhändermandat sind grundsätzlich Werte ab 30 Prozent der Gesamteinkünfte innerhalb der letzten 5 Jahre anzunehmen (ohne Umsatzsteuer).
  • Treuhändertätigkeiten im Zusammenhang mit den branchen- einheitlichen Tarifen (Basistarif, Standardtarif, Pflegepflicht- versicherung) nehmen eine Sonderrolle ein.
  • Sollte die Vergütung eines einzelnen Treuhändermandates über die Dauer von 5 Jahren die 30 % Grenze überschreiten, wird regelmäßig vermutet, dass das Treuhändermandat nach spätestens 7 Jahren beendet werden muss.
  • Dem Treuhänder wird die Möglichkeit eingeräumt, freiwillig Angaben zu sonstigen Einkünften Vermögen außerhalb des Treuhändermandates zu machen um die Regelvermutung zu erschüttern
  • Um einer womöglich schleichend einstellenden Abhängigkeit zu begegnen, sind fortlaufende Prüfungen und Datenerhebungen nach der Bestellung erforderlich. Die Erhebung der Daten zu Vergütungshöhe und Stundenanzahl muss daher fortlaufend jährlich erfolgen.

(2)   Einführung regelmäßiger vis-à-vis Gespräche BaFin/Einzeltreuhänder

  • Die Maßnahme des Rotationsprinzips wird zusätzlich durch die Einführung regelmäßiger, flächendeckender Gespräche zwischen Treuhänder und Aufsicht (ohne Beisein des KVU) flankiert, welche

z.B. auch für den Treuhänder einen absehbaren Wechsel rechtzeitig sichtbar macht.

  • Aus Sicht der BaFin ist es wichtig, in einem steten Dialog mit den handelnden Personen zu stehen und sich auch laufend einen Überblick über deren Arbeit zu verschaffen. Die BaFin hat in letzter Zeit bereits eine intensivierte Kommunikation mit den Treuhändern (über die VuT) in die Wege geleitet, um auf diesem Wege einen noch engeren gegenseitigen Austausch in Bezug auf die den Treuhändern obliegenden gesetzlichen Aufgaben als Sachwalter der Versicherten zu erreichen

(3)   Erweiterung des Erklärungsumfanges bei Bestellung

 

  • Es soll zukünftig die Erklärung, die die Treuhänder bereits zum jetzigen Zeitpunkt anlässlich ihrer Bestellung abgeben und mit welcher sie B. versichern, dass sie nicht überschuldet sind etc., erweitert werden. Zukünftig soll der in Aussicht genommene Treuhänder auch Erklärungen zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit abgeben, verbunden damit, dass er sich verpflichtet, relevante Veränderungen in Bezug auf den (stichtagsbezogen abgegebenen) Inhalt mitzuteilen

 

(4)   Anmerkungen

 

  • An die Einbeziehung der juristischen Treuhänder in das Konzept ist zurzeit nicht angedacht.
  • Der Auswertungszeitraum von fünf Jahren zur Bestimmung des Rotationszeitpunktes gibt möglichen Neulingen in der Vereinigung ausreichend Zeit sich zu etablieren.
  • Die Verbandstarife sind zwar hinsichtlich der Rotation außen vor sind, dies gilt aber nicht für die vis-a-vis Gespräche; seitens der BaFin wird für diese Tarife zudem eine Stellvertreter-Regelung für notwendig erachtet.
  • Die BaFin wird rechtzeitig vor Erreichen der Höchstlaufzeit auf die Versicherungsunternehmen zugehen. Die Treuhänder müssen demnach nicht aktiv werden. Idealerweise wird der Treuhänderwechsel aber einvernehmlich geregelt.
  • Es besteht Konsens, dass der Anschein einer Einflussnahme auf die Treuhänder unbedingt vermieden werden Daher wollen wir uns als Treuhänder hierzu einheitliche Regeln auferlegen. Gegen die Einladungen zur üblichen Verpflegung im Rahmen einer Dienstbesprechung ist nichts einzuwenden. Geschenke im Wert bis zur steuerlichen Grenze von derzeit 35 € pro Jahr (vergl.
  • 4 Abs. 5 Nr. 1 EstG) z.B. zu Weihnachten könnten vielleichtnoch akzeptiert werden. Darüber hinaus werden wir keine Einladungen und Geschenke von Mandanten annehmen, für die wir die Treuhändertätigkeit ausüben.
  • Die Unterlagen, die dem Treuhänder vorgelegt werden, müssen vollständig und nachvollziehbar Die Prüfung wird, auch für Gerichte und Gutachter, deutlich erleichtert, wenn sich die Unternehmen an das DAV-Muster halten.
  • Zu den folgenden Themen sollten in den Unternehmen Regularien vorhanden sein, die ein eindeutiges und willkürfreies Vorgehen sicherstellen:
    • Anwendung der Kann-Klausel
    • Umgang mit vorübergehenden Abweichungen (z.B. Corona)
    • Limitierungskonzept: Im Rahmen des unternehmenspolitischen Spielraums sind die Limitierungskriterien der aktuellen BAP zu begründen (Gleichbehandlung, Angemessenheit und Zumutbarkeit). Außerdem ist anhand von Planungsrechnungen ein Nachweis der mittelfristigen Finanzierbarkeit dieser Strategie zu erbringen.