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Anmerkungen zum Protokoll am 25.-26.11.2022

Vereinigung unabhängiger Treuhänder für die Private Krankenversicherung e.V.

Arbeitstreffen am 05.-06. Mai 2023

Herr Förster (28.03.2023):

Ich beziehe mich auf TOP 7 des Protokolls. Dort wird ausgeführt, dass die Unterlagen, die dem Treu- händer vorgelegt werden, vollständig und nachvollziehbar sein sollen sowie das Limifierungskonzept unter den Gesichtspunkten Gleichbehandlung, Angemessenheit und Zumutbarkeit nachvollziehbar be- gründet wird.
Sensibilisiert durch meine Erfahrungen mit Klageschriften und als Zeuge vor Gericht bin ich der Auffas- sung, dass sich zumindest die Treuhänder hinsichtlich der Verwendung von Mifteln aus der Rückstel- lung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstaftung auf die Begrifflichkeiten beschränken sollten, die sich aus § 155 VAG und dessen Begründung ergeben und diese auch nur im Zusammenhang mit den dort angesprochenen Aspekten verwenden sollten.
Der Gesichtspunkt der Gleichbehandlung gehört in diesem Zusammenhang meines Erachtens nicht dazu, kann man doch nur Gleiches (das wären Versicherte mit gleicher Vertragshistorie einer Beobach- tungseinheit eines Tarifs) gleichbehandeln.
Ungeachtet dessen, was auf dem Akademietag vorgetragen wurde, bifte ich daher darum, den Aspekt der Gleichbehandlung zu streichen und evtl. das, was nachvollziehbar begründet werden soll, ein- schränkender zu beschreiben.

Herr Rudolph (02.04.2023):

Herr Förster hat mir seine Anmerkungen zum Protokollentwurf zukommen lassen. Ich schließe mich seiner Sichtweise an, dass unter den Treuhändern das Thema Überschussverwendung sensibel behan- delt werden sollte. Vor allen Dingen sollte zumindest in zentralen Punkten eine einheitliche Sichtweise bestehen. Vor diesem Hintergrund habe ich überlegt, ob wir als VuT intern ein Empfehlungspapier zum Thema RfB-Verwendung erarbeiten sollten. Als Inhalt könnte ich mir vorstellen, dass die konkreten For- mulierungen aus dem Gesetz festgehalten werden und diese mit wesentlichen Informafionen aus Ge- setzesbegründungen, Veröffentlichungen oder Gerichtsurteilen unterlegt werden. Das ist sicherlich eine Mammutaufgabe, könnte aber für unsere tägliche Arbeit hilfreich sein.