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Protokoll zum Arbeitstreffen am 21./22. November 2014 in Kassel

Teilnehmer:    Herr Abt, Herr Rudolph, Herr Demant, Herr Dr. Schneider, Herr Förster, Herr Stegemann, Herr Dr. Heinemann, Herr Telger, Frau Herde (Protokollführerin), Herr Vendt,  Herr Klein

Gast:                                     Herr Richter (VuT-Mitglied ab 01.01.2015)

Es fehlen entschuldigt:     Herr Bork, Herr Schneider, Herr Bosche, Herr Prof. Werber, Frau Dr. KÅhna

Sitzung:

Fr., d. 21.11.2014:

14:05 Uhr bis 15:30 Uhr

und 15:55 Uhr bis 18:20 Uhr

 

Sa., d. 22.11.2014:

09:00 Uhr bis 10:30 Uhr

und 10:50 Uhr bis 12:10 Uhr

Herr Förster eröffnet die Arbeitstagung, begrüßt die Teilnehmer und dankt Herrn Dr. Heinemann für die erneute Organisation der Tagung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung erheben sich die Anwesenden, um der im September bzw. Oktober verstorbenen (ehemaligen) Treuhänderkollegen Egon Klein und Rainer Kaschel zu gedenken.

TOP 1: (Protokoll der Frühjahrstagung in Freiburg)

Nach eingehender Diskussion besteht Einvernehmen, dass statt eines Verlaufsprotokolls besser ein Ergebnisprotokoll erstellt werden sollte und dies nach Möglichkeit zeitnaher zur vorangegangenen Tagung erfolgen sollte.

Mit Korrekturen wird das Protokoll der Frühjahrstagung in Freiburg bei 2 Enthaltungen verabschiedet.

 

TOP 2: (Bericht aus den Arbeitsgruppen mit Treuhänderbeteiligung)

  1. (AG Nach- und Neukalkulation von Unisex-Tarifen (Hr. Abt))

Herr Abt berichtet, dass der Fachgrundsatz „Aktuarielle Hinweise zur (Erst)Kalkulation von Unisex-Tarifen in der Privaten Krankenversicherung“ vom DAV- Vorstand am 18.09.2014 endgültig als DAV-Hinweis verabschiedet wurde.

Die o.g. AG hat in ihrer konstituierenden Sitzung drei Unterarbeitsgruppen eingerichtet:

  • Ausscheideordnungen (Geschlechterverteilung)
  • KopfschÉden (Hr. Richter)
  • Auslassender Faktor (Hr. Abt)

Der Mitgliederkreis ist unter Beteiligung der BaFin weit gestreut. Erste Ergebnisse sind bis Ende 2014 nicht zu erwarten.

(Für weitere Einzelheiten siehe das von Herrn Richter in der Sitzung verteilte Papier.)

  1. (AG Rechnungszins in der Krankenversicherung (Hr. Förster))

Herr Förster berichtet, dass er wegen seines Urlaubs an der ersten Sitzung nicht teilnehmen konnte. Die nächste Sitzung findet am kommenden Mittwoch (26.11.2014) statt.

Es wird nochmals diskutiert, inwieweit der AUZ den Rechnungszins bestimmt.

Ein Teilnehmer stellt die Frage, wie man denn reagieren solle, wenn ein VU ein Gutachten eines renommierten WP vorlegt, wonach eine weitere Absenkung unter den AUZ erforderlich sei.

Es besteht bis auf eine abweichende Meinung Einvernehmen, dass sowie von Herrn Förster unter TOP 2a) des Protokolls zur Herbsttagung 2013 dargelegt verfahren werden sollte.

Herr Stegemann fragt nach bzw. bittet darum, dass das Thema Branchen-AUZ in der AG behandelt wird.

(Für weitere Einzelheiten siehe das von Herrn Förster in der Sitzung verteilte Papier.)

  1. (AG Aktuarielle Hinweise für die Kalkulation von Zu- und Abschlägen bei Leistungsausweitungen bzw. – Einschränkungen (Hr. Richter))

Herr Richter berichtet, dass der Fachgrundsatz „Aktuarielle Hinweise zur Be- rÅcksichtigung von LeistungsÉnderungen in der Privaten Krankenversicherung“ vom DAV-Vorstand am 18.09.2014 als DAV-Hinweis verabschiedet wurde.

FÅr weitere Einzelheiten wird auf die ausfÅhrliche Darstellung in dem von Herrn Richter in der Sitzung verteilten Papier verwiesen.

  1. (AG Aktuarielle Methoden zur Beitragsverstetigung (Hr. Richter))

Herr Richter berichtet, dass die AG in ihrem Ergebnisbericht folgende MaÇnahmen vorschlÉgt:

  • AltersabhÉngige ErhÄhung und verlÉngerte Zahlung des Zuschlags,
  • Anrechnung der AlterungsrÅckstellung gemÉÇ á 13 Kalkulationsverordnung nur bis zum Bestandsalter, das sich aus dem Vergleich der aktuell gezahlten TarifbeitrÉge mit den fÅr das NeugeschÉft gÅltigen TarifbeitrÉgen

FÅr weitere Einzelheiten wird auf die ausfÅhrliche Darstellung in dem vom Herrn Richter in der Sitzung verteilten Papier verwiesen.

Herr FÄrster berichtet von seiner Kritik an diesem DAV-Papier: Die aufgrund des Bestandsalters nicht angerechnete AlterungsrÅckstellung sollte wie der ge- setzliche Zuschlag behandelt werden. AuÇerdem gÉbe es einige Kritik an den missverstÉndlichen Grafiken.

(Anmerkung: Der Ergebnisbericht ist durch den DAV-Ausschuss Krankenver- sicherung am 22.12.2014 verabschiedet worden und ist im Mitgliederbereich der DAV-Homepage aufrufbar.)

  1. (AG Erstellung und Inhalte technischer Berechnungsgrundlagen in der Privaten Krankenversicherung (Herr FÄrster))

Herr FÄrster berichtet, dass die AG bereits zweimal getagt hat. Zielsetzung ist die Aktualisierung des in der aus AngehÄrigen des BAV und der PKV damals

 

bestehenden gemeinsamen Kommission „Anpassung und Sanierung“ erarbeiteten und allen damals unter Bundesaufsicht stehenden Krankenver- sicherungsunternehmen mit BAV-Schreiben vom 06.12.1974 – III – A – 55/74 zur Kenntnis gebrachten Musters eines „Standardisierten Technischen GeschÉftsplans mit normierten Teilen“ als Muster fÅr eine „Technische Berechnungsgrundlage in der Privaten Krankenversicherung“.

Einzelheiten sind dem von Herrn FÄrster in der Sitzung verteilten Papier zu ent- nehmen.

TOP 3: (Bericht aus dem DAV-Ausschuss, Bericht von der DAV-Herbsttagung)

  1. (Bericht aus dem DAV-Ausschuss) Herr Abt berichtet:
  • 2 neue Mitglieder: Herr Schedel von der BaFin (fÅr Herrn Sommer) und

Herr Eich als neuer Vertreter des PKV-Verbandes

  • DAV-Stellungnahme vom 08.08.2014 zum Referentenentwurf vom 17.07.2014 zur VAG-Novelle: Beim Regierungsentwurf vom 09.2014 wurden die vier Punkte zu den besonderen Regelungen der Krankenversicherung (Absiche- rung des inflationsneutralen Bewertungsverfahrens, zusÉtzlicher multiplikativer Faktor beim AuslÄsenden Faktor, altersabhÉngige ErhÄhung des GZ und Zah- lung bis Alter 65 sowie mÄgliche Verwendung der Mittel ab Alter 55, zusÉtz- liches Einkommen als Voraussetzung fÅr die UnabhÉngigkeit des TreuhÉnders) nicht berÅcksichtigt.
  • Einrichtung von zwei neuen Arbeitsgruppen:

Bildung neuer Tarifgemeinschaften (Leitung Dr. Bierth)

Beitragsbefreiung im Leistungsfall bei Pflegezusatzversicher. (Ltg. Dr. Esser) (Anmerkung: Der DAV-Ausschuss Krankenversicherung hat am 03.03.2015 den Ergebnisbericht „SensitivitÉtsanalysen zur Beitragsbefreiung bei Pflege- zusatzversicherungen“ der AG „Beitragsbefreiung im Leistungsfall bei Pflege- zusatzversicherungen“ verabschiedet. Dieser Ergebnisbericht ist im Internen Bereich der DAV-Homepage aufrufbar.)

  • BaFin-Konsultation zur ànderung der âberschussverordnung vom 25.08.2014 (Anmerkung: Die Zweite Verordnung zur ànderung der âberschussverord- nung vom 12.2014 wurde im BGBl. I S. 2219 am 19.12.2014 verkÅndet und ist am 31.12.2014 in Kraft getreten!)
  • DAV-Vorstand hat verschiedene Hinweise verabschiedet (s. TOP 2)

 

  1. (Bericht von der DAV-Herbsttagung)

Herr FÄrster berichtet Åber die einzelnen VortrÉge der Fachgruppe Kranken; der Vortrag „Modelle zur PortabilitÉt der AlterungsrÅckstellung“ (Prof. Dr. Wasem, Prof. Dr. Buchner, Dr.Walendzik) wurde nicht nur im nachfolgenden Antwort- vortrag von Herrn Weber, sondern auch von Teilnehmern aus dem Publikum heftig kritisiert.

(Anmerkung: Alle VortrÉge kÄnnen inzwischen von DAV-Mitgliedern im Inter- nen Bereich der DAV-Hompage unter dem Punkt Krankenversicherung unter der âberschrift Fachgruppe Kranken eingesehen werden.)

TOP 4: (Risikogerechte KopfschÉden fÅr Schwangerschaft und Mutterschaft bei TarifstÅt- zung)

Wird wegen der Abwesenheit von Herrn T. Schneider auf die FrÅhjahrstagung ver- schoben.

TOP 5: (Alte und neue Fragestellungen)

  1. (Wie sind ErhÄhungen von KostenzuschlÉgen im Rahmen einer Beitragsanpas- sung zu sehen?)

Es wird auf die Antwort in den Unterlagen zu diesem TOP in der Einladung zu dieser Sitzung verwiesen.

  1. (Umgang mit Tools zur RisikoprÅfung (AktuarMed É.)

Es wird auf das BVerwG-Urteil vom 23.06.2010 zum Tarifwechselrecht sowie auf die AusfÅhrungen hierzu unter TOP 7 des Protokolls zum Arbeitstreffen am

19./20. November 2010 in Kassel verwiesen.

  1. (Umgang mit Alttarifen: Hintergrund ist die sich konstituierende DAV-AG

„Bildung neuer Tarifgemeinschaften“)

Teilnehmer der Sitzung berichten von folgenden LÄsungsmÄglichkeiten: Bei einem Uralttarif mit nur noch wenig Bestand, dessen Leistungsversprechen darÅber hinaus kaum noch handhabbar ist, sollte das VU mÄglichst rechtzeitig nach einem geeigneten StÅtztarif im Unternehmen suchen, um dann die Kalkulation des Uralttarifs im Zuge von Beitragsanpassungen an den StÅtztarif anzubinden.

 

(Die Arbeitstagung wird am Freitag um 18:20 Uhr unterbrochen und am Sonnabend um 09:00 Uhr fortgesetzt.)

 

TOP 6: (MÄglichkeiten und Grenzen des Abschlusses von Tarifen nach Art der Schadenver- sicherung zu einer substitutiven Krankenversicherung)

  1. Vorlage von Herrn Telger

Die intensive Diskussion Åber die Vorlage von Herrn Telger fÅhrt zum Ergebnis, dass sich die Tagungsteilnehmer nicht einig darÅber sind, wann genau eine Krankenversicherung substitutiv ist.

Die Diskussion darÅber soll auf der FrÅhjahrstagung wieder aufgegriffen wer- den.

  1. Vorlage von Herrn Bosche

Wegen der Abwesenheit von Herrn Bosche erlÉutert Frau Herde die von Herrn Bosche angesprochene Tarifkonstruktion: Die Besonderheit der befristeten Zusatzvereinbarung ist, dass nicht eine Person, sondern eine Gruppe von minde- stens zwei Personen versichert werden.

Die Diskussion, ob diese Zusatzvereinbarung als substitutiv anzusehen ist, soll zusammen mit der Diskussion unter TOP 6a) auf der FrÅhjahrstagung wieder aufgegriffen werden.

TOP 7: (Wirksamkeit von á 203 VVG bei Tarifen nach Art der Schadenversicherung)

Frau Herde fÅhrt aus, dass den amtlichen BegrÅndungen zu á 178g (2) VVG (alt) bzw. zu á 203 (2) VVG (neu) (s. Bundesrats-Drucksache 23/94 bzw. Bundestags- Drucksache 16/3945) zu entnehmen ist, dass der jeweilige Absatz 2 genau wie der jeweils nachfolgende Absatz 3 nur fÅr Krankenversicherungen gelten soll, bei der die PrÉmie nach Art der Lebensversicherung berechnet wird. Insoweit hat es bei der EinfÅhrung des á 178g VVG (alt) im Jahre 1994 eine redaktionelle Panne gegeben. Dies wurde Frau Herde wÉhrend ihrer damaligen TÉtigkeit beim BAV von den damit befassten juristischen Referenten bestÉtigt.

Somit gibt es fÅr eine Krankenversicherung, bei der die PrÉmie nach Art der Schadenversicherung berechnet wird, keine gesetzliche Regelung fÅr Beitragsanpas- sungen. Dementsprechend mÅssen fÅr solche Tarife die Voraussetzungen fÅr eine

 

Beitragsanpassung in den AVB eigenstÉndig geregelt sein und der TreuhÉnder stimmt dann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nur entsprechend den in den AVB festgelegten Regelungen zu.

TOP 9: (vorgezogen: von Herrn Abt wÉhrend der Sitzung verteiltes Papier zur Ermittlung der AuslÄsenden Faktoren fÅr Unisex-Tarife)

Herr Abt erlÉutert die in dem von ihm verteilten Papier dargestellte PrÉzisierung bei der Ermittlung der AuslÄsenden Faktoren fÅr Unisex-Tarife. Von den Åbrigen Teilnehmern werden keine EinwÉnde vorgetragen.

TOP 8: (Gilt bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit á 38 VAG auch bzgl. der erfolgsabhÉngigen RÅckstellung fÅr BeitragsrÅckerstattung?)

Frau Herde verweist auf die Verlautbarung der damaligen AufsichtsbehÄrde in den VerBAV 2/1991 S. 59 zur Beteiligung der Nichtmitglieder eines Versicherungs- vereins an den Mitteln in der RfB.

Danach hat das BAV seine bis dahin vertretene Rechtsauffassung, dass es eine Beteiligung der Nichtmitglieder eines Krankenversicherungsvereins auf Gegensei- tigkeit an den Mitteln der RÅckstellung fÅr BeitragsrÅckerstattung (RfB) als nicht zulÉssig erachtet, aufgegeben und eine Beteiligung von Nichtmitgliedern des Versi- cherungsvereins an den RfB-Mitteln unter den in dieser Verlautbarung genannten Voraussetzungen fÅr zulÉssig erklÉrt.

Da diese Verlautbarung aus Zeiten vor der Deregulierung stammt, soll in der FrÅh- jahrstagung (nach PrÅfung durch die juristischen TreuhÉnder) noch einmal darÅber gesprochen werden, inwieweit dieser Aufsichtsgrundsatz auch heute noch gilt.

TOP 9: (Verschiedenes)

  1. (ZustÉndigkeit fÅr Entnahme und Verwendung von Mitteln der (erfolgsabhÉngi- gen) RÅckstellung fÅr BeitragsrÅckerstattung der PPV)

Herr Stegemann weist aus gegebenem Anlass auf das Protokoll zum Arbeits- treffen der AktuartreuhÉnder am 24. April 2008 in Kassel hin, wo unter TOP 1 dargestellt ist, dass unter den mathematischen TreuhÉndern Einigkeit besteht, dass fÅr jede Entnahme aus der RfeaB der PPV eines VU nur der mathematische TreuhÉnder der PPV zustÉndig ist.

 

  1. (Verwendbarkeit der RePortal-Statistiken bei der AF-Ermittlung)

Herr FÄrster berichtet von dem Problem, dass bei der Ermittlung des AuslÄsen- den Faktors fÅr den Standardtarif die Verwendung der RePortal-Statistiken zu unsinnigen Ergebnissen fÅhrt. Er ziehe sich daher auf die Vorschriften der Kalkulationsverordnung zurÅck, wonach der AuslÄsende Faktor auf der Grund- lage der BaFin-Statistiken zu ermitteln sei, und empfehle den Kollegen bei einer vergleichbaren Situation eine entsprechende Vorgehensweise.

  1. (Problematik des Ausfalls eines TreuhÉnders (kurz vor einer Beitragsanpassung); Welchen Schutzanspruch hat hier der Versicherer?)

Es besteht Einvernehmen, dass fÅr einen solchen Fall die Politik und der Gesetz- geber entsprechende Vorkehrungen treffen mÅssen. Dies soll deshalb im Jahres- gesprÉch VuT/BaFin angesprochen werden.

Es wÉre jedoch im Hinblick auf eine solche Situation fÅr den kurzfristig ein- springenden ErsatztreuhÉnder sehr hilfreich, wenn die mathematischen TreuhÉn- der bei einer Beitragsanpassung nach der vollstÉndigen PrÅfung der Tarif-TB dem VU per Email mitteilen wÅrden, dass die Neukalkulation bis auf die noch ausstehende Limitierung in Ordnung ist.

  1. (Wiederaufnahme von JahresgesprÉchen mit der BaFin?)

Herr FÄrster bittet darum, ihm bis Weihnachten mitzuteilen, welche Themen fÅr ein JahresgesprÉch mit der BaFin eingebracht werden sollten.

  1. (Gerichtsnotorische Frage nach der Einkommenssituation der TreuhÉnder: Gibt es Handlungsalternativen?)

Analog zu c) besteht auch hier Einvernehmen, dass hierzu die Politik und der Gesetzgeber gefordert sind.

  1. (Aufnahmeantrag des Herrn Hofer)

Bei Herrn Dr. Hofer liegt inzwischen hinsichtlich seines Ausscheidens als Vor- standsmitglied eines KrankenVU eine Karenzzeit von mehr als drei Jahren vor.

Alle anwesenden Mitglieder stimmen der Aufnahme von Herrn Dr. Hofer in die VuT ab 01.01.2015 zu.

 

Herr Telger fÅhrt aus, dass man fÅr die Zukunft doch Aufnahmekriterium fÅr die UnabhÉngigkeit eines TreuhÉnders entwickeln sollte.

Die juristischen TreuhÉnder werden sich in einer Arbeitsgruppe mit diesem Thema beschÉftigen. FÅr die Arbeitsgruppe werden vorgeschlagen und, soweit anwesend, erklÉren ihr EinverstÉndnis Frau Dr. KÅhna, Herr Dr. Heinemann, Herr Telger und Prof. Werber.

  1. (Termin der Herbsttagung 2015)

Die nÉchste Herbsttagung soll am 20./21. November 2015 wieder in Kassel statt- finden. Herr Dr. Heinemann Åbernimmt dankenswerter Weise und zum wieder- holten Male die Organisation des Treffens.

  1. (Tagungsort fÅr die FrÅhjahrstagung 2015)

Auf der FrÅhjahrstagung 2014 in Freiburg wurde als Tagungsort fÅr die FrÅh- jahrstagung 2015 Leipzig festgelegt. Herr Rudolph berichtet, dass in 2015 in Leipzig das 1000jÉhrige Bestehen begangen wird und es deshalb nicht mÄglich sei, dort zu vertretbaren Konditionen die FrÅhjahrstagung durchzufÅhren.

Es wird daher einvernehmlich Hildesheim als Tagungsort fÅr die FrÅhjahrs- tagung 2015 festgelegt sowie als mÄglicher Ausweichort Weimar. Herr Rudolph Åbernimmt dankenswerter Weise die Organisation.

  1. (TreuhÉnderverzeichnis ab 10.2014)

Herr Dr. Heinemann setzt die Anwesenden davon in Kenntnis, dass er bisher – anders als geplant – die TreuhÉndermandate bei der Central Kranken und der ENVIVAS Kranken noch nicht Åbernehmen konnte, da sich die BaFin trotz des Vorliegens der entsprechenden Unterlagen seit mehr als 3 Monaten noch nicht zu der geplanten âbernahme seiner bisherigen TreuhÉndermandate bei der ERGO Direkt Kranken und der Neckermann Versicherung durch einen anderen TreuhÉnder geÉuÇert hat.

(Anmerkung: Dieser Punkt hat sich zwischenzeitlich ausweislich des am 19.01.2015 aktualisierten TreuhÉnderverzeichnisses im internen Bereich der VuT-Homepage erledigt.)

 

  1. (Aktualisierung der von der VuT entwickelten Empfehlungen)

Herr FÄrster bittet darum, dass jedes Mitglied die im internen Bereich der VuT- Homepage unter „Empfehlungen“ abgelegten vier Ausarbeitungen auf AktualitÉt prÅft und ihm ànderungsvorschlÉge mitteilt, damit dieses Thema auf der FrÅh- jahrstagung 2015 besprochen werden kann.

Berlin / Hamburg, den 12. MÉrz 2015 gez. S. Herde / Dr. Heinemann